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Bewohnerin Marie

Spendenabsetzbarkeit.

Spenden an das Haus der Barmherzigkeit können seit 1. Jänner 2009 als Sonder- und Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es privaten SpenderInnen aber seit 2017 nicht mehr möglich, Spenden mittels Arbeitnehmerveranlagung eigenständig an das Finanzamt zu melden.

Die gute Nachricht ist, dass wir Ihnen die Meldung Ihrer Spenden an die Finanzbehörden künftig abnehmen. Damit wir Ihre Spenden zur Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt melden können, benötigen wir nur Ihr Geburtsdatum und Ihren vollständigen Vor- und Zunamen in korrekter Schreibweise (laut Meldezettel).

Diese Informationen können Sie bei uns bequem online einmelden.

 

Breadcrumb arrow Vervollständigen Sie hier Ihre Daten zur Spendenabsetzbarkeit.

Private Geldspenden (keine Sachspenden) können Sie als Sonderausgaben im Rahmen Ihres Jahresausgleiches (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen. Seit 2017 können diese Spenden jedoch nur noch von der Empfängerorganisation direkt an das Finanzamt gemeldet werden. 

Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens.

Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen, wobei Unternehmen grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden können. Unternehmensspenden sind mit 10 % des Vorjahresgewinns begrenzt. Alle Spenden sind auf Verlangen des Finanzamtes nachzuweisen. 

Weiterführende Informationen zum Thema Spendenabsetzbarkeit finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Unsere Spendenkennzahl ist SO 1284.

hdb

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