Spendenabsetzbarkeit
Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. Juni 2009 ist offiziell bestätigt: Spenden an das Haus der Barmherzigkeit sind absetzbar.

Spenden an das Haus der Barmherzigkeit können rückwirkend mit dem 01. Jänner 2009 als Sonder- oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Das Haus der Barmherzigkeit zählt somit zu den ersten begünstigen Organisationen - eine wesentliche Anerkennung für unsere SpenderInnen uns unsere wichtige Tätigkeit.
Allgemeine Kriterien für eine steuerliche Absetzbarkeit:
Für Privatspender:
Private Geldspenden (keine Sachspenden) können Sie als Sonderausgaben im Rahmen Ihres Jahresausgleiches (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen. Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens.
Achtung:
- Auf Verlangen des Finanzamtes müssen alle Spenden nachgewiesen werden. Sammeln Sie daher Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Kontoauszüge bzw. Abbuchungsaufträge. Für diese Einzahlungsnachweise gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist.
- Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, deren Namen im Beleg aufscheint.
Für Unternehmen:
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen, wobei Unternehmen grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden können. Unternehmensspenden sind mit 10 % des Vorjahresgewinns begrenzt. Alle Spenden sind auf Verlangen des Finanzamtes nachzuweisen.
Spendenbestätigung:
Beginnend mit 2010 senden wir Ihnen am Anfang jeden Jahres eine Bestätigung aller Ihrer im vergangenen Jahr an das Haus der Barmherzigkeit getätigten Spenden zu.
Bei Fragen:
Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich an die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen oder unsere Spender-Hotline 01/961 07 07.
Unsere Spendenkennzahl: SO 1284


