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Sabine Schmid
Leitung Fundraising & Veranstaltungen
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Spendenabsetzbarkeit

Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. Juni 2009 ist offiziell bestätigt: Spenden an das Haus der Barmherzigkeit sind absetzbar.

Spenden an das Haus der Barmherzigkeit können rückwirkend mit dem 01. Jänner 2009 als Sonder- oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Das Haus der Barmherzigkeit zählt somit zu den ersten begünstigen Organisationen - eine wesentliche Anerkennung für unsere SpenderInnen uns unsere wichtige Tätigkeit.

Allgemeine Kriterien für eine steuerliche Absetzbarkeit:

Für Privatspender:
Private Geldspenden (keine Sachspenden) können Sie als Sonderausgaben im Rahmen Ihres Jahresausgleiches (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen. Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens.

Achtung:

  • Auf Verlangen des Finanzamtes müssen alle Spenden nachgewiesen werden. Sammeln Sie daher Ihre Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Kontoauszüge bzw. Abbuchungsaufträge. Für diese Einzahlungsnachweise gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist.
  • Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, deren Namen im Beleg aufscheint.

Für Unternehmen:
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen, wobei Unternehmen grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden können. Unternehmensspenden sind mit 10 % des Vorjahresgewinns begrenzt. Alle Spenden sind auf Verlangen des Finanzamtes nachzuweisen. 

Spendenbestätigung:

Beginnend mit 2010 senden wir Ihnen am Anfang jeden Jahres eine Bestätigung aller Ihrer im vergangenen Jahr an das Haus der Barmherzigkeit getätigten Spenden zu. 

Bei Fragen:

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich an die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen oder unsere Spender-Hotline 01/961 07 07.

Unsere Spendenkennzahl: SO 1284

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