Schritte zur Aufnahme
Bevor Sie einen Platz im Haus der Barmherzigkeit beziehen können, sind mehrere formale Schritte erforderlich.
Wenn Sie mindestens Pflegegebedarf der Stufe 3 haben, können Sie nach Abgabe der notwendigen Formulare und Abklärung der Finanzierung in unser Pflegekrankenhaus aufgenommen werden.
1. Abklären der Pflegegeldstufe
Für eine Aufnahme von zu Hause ist mindestens Pflegegebedarf der Stufe 3 erforderlich. Sollte eine niedrigere Pflegegeldstufe bzw. keine Einstufung vorhanden sein, ist ein Antrag auf Erhöhung der Pflegegeldstufe bzw. Antrag auf Gewährung zu stellen.
Die direkte Aufnahme aus dem Krankenhaus ist auch mit einer niedrigeren Pflegegeldstufe möglich, wenn der Antrag auf Erhöhung gestellt und der Kostenzuschuss durch den Fonds Soziales Wien (s. Punkt 2) bewilligt wurde.
2. Einreichung beim Fonds Soziales Wien
Fonds Soziales Wien: Servicestelle Aufnahme in Wohn- und Pflegeheime
Guglgasse 7-9, Erdgeschoss, 1030 Wien
Tel.: + 43/ 01 24 524
Fax: + 43/ 05 05 379 99-66 580
E-mail: pflegeheimaufnahme(at)fsw.at
Internet: www.fsw.at
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Antrag auf Gewährung von Pflege gemäß §15 WSHG in einem privaten Pflegeheim
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde oder amtl. Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe
- Sterbeurkunde des Partners, wenn Tod nicht länger als 1 Jahr zurückliegt
- Ärztliches Attest/Befundbericht (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über sämtliche aktuellen Einkommen inkl. Pflegegeld (Kontoauszug)
- Einkommen des Ehepartners (Kontoauszug)
- Nachweis über die Erhöhung des Pflegegeldes bzw. über die Einreichung
- Höhe der Miete bzw. Betriebskosten (Kontoauszug)
- Bestellungsurkunde zur Sachwalterschaft
Angaben über das Vermögen:
- Aktueller Kontostand
- Rückkaufwert von Lebensversicherungen
- Aktueller Stand von Bausparverträgen
- Wertpapierdepot
- Kopie von Sparbüchern
Angaben über Wohnung/Haus/Liegenschaft:
- Grundbuchauszug bei Eigentumswohnung bzw. Liegenschaft
- Rückkaufwert der Genossenschaftswohnung
- Schenkungs-, Übergabe-, Leibrentenvertrag
3. Vormerkung im Haus der Barmherzigkeit
Anmeldeblatt
Befundbericht
sind in der Aufnahme abzugeben. Die entsprechenden Formulare stehen zum Download bereit.
4. Bewilligung
Die Zustimmung zur Kostenübernahme/ Kostenzuschuss durch den Fonds Soziales Wien erfolgt mittels einer Bewilligung.
5. VollzahlerInnen
Erfolgt bei vorhandenem Vermögen kein Kostenzuschuss durch den Fonds Soziales Wien, können Sie als Vollzahler gegen Hinterlegung einer Kaution in der Höhe eines Monatsentgelts (siehe Tagsätze unter "Alle Formulare") und monatlicher Pflegekostenzahlung aufgenommen werden.
Zusammenfassende Informationen zur Aufnahme
erhalten Sie ebenfalls unter: http://www.fsw.at/pflege/
Sind alle Unterlagen eingelangt und der entsprechende Pflegeplatz frei, werden Sie von uns über den Aufnahmetermin verständigt.


