Schritte zur Aufnahme
Bevor Sie einen Platz im gewünschten Pflegeheim beziehen können, sind mehrere formale Schritte erforderlich.
Wenn Sie mindestens die Pflegegeldstufe 3 haben, können Sie nach Abgabe der notwendigen Formulare und Abklärung der Finanzierung bei Verfügbarkeit eines freien Platzes in das gewünschte Pflegeheim aufgenommen werden. In Ausnahmefällen kann eine Aufnahme aus einem Krankenhaus mit einer geringeren Pflegegeldstufe erfolgen, wenn ein Antrag auf Erhöhung gestellt wurde.
Hilfreiche Informationen:
1. Abklären der Pflegegeldstufe
Für eine Aufnahme von zu Hause ist mindestens die Pflegegeldstufe 3 erforderlich. Sollte eine niedrigere Pflegegeldstufe bzw. keine Einstufung vorhanden sein, ist ein Antrag auf Erhöhung der Pflegegeldstufe/ Antrag auf Gewährung bei der zuständigen Pensionsversicherung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass das Land NÖ die Differenz auf die tatsächlich anfallenden Heimkosten seit 1/2009 erst ab der Pflegestufe 4 (Ausnahmen sind mit Sonderbewilligung möglich) übernimmt. Zur Übernahme der Differenzkosten bei Pflegestufe 3 besteht die Möglichkeit des Antrags auf Erhöhung der Pflegegeldstufe bzw. als Vollzahler aufgenommen zu werden (siehe auch Punkt 5).
Die direkte Aufnahme aus dem Krankenhaus ist auch mit einer niedrigeren Pflegegeldstufe möglich, wenn der Antrag auf Erhöhung gestellt und der Kostenzuschuss vom Land NÖ/FSW bewilligt wurde.
2. Ausfertigung der Formulare
Antrag auf Pflegegeld gemäß Niederösterreichischem Pflegegeldgesetz (sofern noch nicht gestellt)
Antrag auf Aufnahme in ein NÖ Pflege-und Pensionistenheim. Diesen können Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Sozialabteilung) stellen.
BewohnerIn-Heimvertrag für das gewünschte Pflegeheim
Vom behandelnden Arzt auszufüllender Befundbericht (falls vorhanden)
Indikationsliste
Meldezettel
Staatsbürgerschaftsnachweis
Nachweis über erhöhten Familienbeihilfebezug (falls vorhanden)
Beschlüsse und Vollmachten, die die gesetzliche Vertretung der Bewohner regeln (falls vorhanden)
Sie erhalten alle Formulare direkt in der Aufnahmestelle des gewünschten Heims und hier zum Download.
3. Einreichung der Unterlagen
Der Antrag auf Pflegegeld/-erhöhung ist an die zuständige Pensionsstelle zu übermitteln.
Der Antrag auf Aufnahme in ein NÖ Pflege- und Pensionistenheim mit dazugehöriger Indikationsliste und dem Befundbericht ist bei der Sozialabteilung der zuständigen BH oder des zuständigen Magistrates abzugeben. Dieses kann auch über die Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.
Der BewohnerIn-Heimvertrag sowie Kopien von Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Pflegestufenbescheid, Gebührenbefreiung, Nachweis über erhöhte Familienbeihilfebezug (falls vorhanden) und Beschlüsse/Vollmachten, die die gesetzliche Vertretung der Bewohner regeln sind im gewünschten Pflegeheim abzugeben.
4. Kostenübernahme/Kostenzuschuss
Die Zustimmung zur Kostenübernahme/ Kostenzuschuss durch die Bezirkshauptmannschaft erfolgt mittels Bescheid.
5. Vollzahler
Erfolgt bei vorhandenem Vermögen kein Kostenzuschuss durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft, können Sie als Vollzahler gegen Hinterlegung einer Kaution von € 300,- aufgenommen werden.
6. Aufnahme
Sind alle Unterlagen eingelangt und der entsprechende Pflegeplatz ist frei, werden Sie von uns über den genauen Aufnahmetermin verständigt.


