Kosten und Förderung

Hier finden Sie Informationen über die Finanzierung eines Pflegeplatzes in unseren Pflegeheimen sowie über die Möglichkeit der Förderung durch das Land Niederösterreich.

Wie finanziert sich ein Pflegeplatz im HB?

Obwohl das Haus der Barmherzigkeit eine private und gemeinnützige Pflege-Einrichtung ist, erfolgt die Aufnahme und Finanzierung wie in einer Pflegeeinrichtung des Landes. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Pflegeaufwand. Prinzipiell müsste jeder/jede für die Kosten selbst aufkommen. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Finanzierung wie in einem Landespflegeheim:

Bei allein stehenden (ledig oder verwitweten) Personen:

- aus 80% der Pension (20% aller Einkünfte und  Sonderzahlungen wie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dem/der Heimbewohner/In als Taschengeld über) zuzüglich - 90 % des Pflegegeldes (10% bis Pflegestufe 3 bleiben als Taschengeld) zuzüglich
-  Pflegekostenzuschuss durch das Land NÖ bzw. durch den Fonds Soziales Wien 

Um diesen muss extra angesucht werden. Der Pflegekostenzuschuss  deckt die Differenz zwischen Pension/Pflegegeld und den tatsächlichen Kosten – Das Land NÖ bzw. der Fonds Soziales Wien  prüft dabei bestimmte Voraussetzungen (wie Hauptwohnsitz, Vermögensverhältnisse usw.)

Bei Ehepartner bzw. Ehepaaren:

Bei Ehepaaren besteht gegenseitiger Unterhaltsanspruch. Dadurch werden die Bezahlung der Kosten und das Taschengeld anders berechnet. Die Höhe der Verpflegungskosten richtet sich nach dem Einkommen der Ehepartner sowie der Höhe der Wohnungskosten. Lebt ein Ehepartner weiter zu Hause, so verbleibt ihm zumindest der einfache Richtsatz für einen Alleinstehenden nach dem NÖ Sozialhilfegesetz.

Bei Kurzzeitpflege:

Seit 1/2008 besteht die Möglichkeit einer Übernahme von Teilkosten durch das Land NÖ bei Kurzzeitpflege bis zu 6 Wochen pro Jahr. Als Voraussetzung gilt ein Hauptwohnsitz in NÖ und der Bezug von Pflegegeld. Das  Antragsformular erhalten Sie sowohl bei den Sozialabteilungen des Landes als auch in unseren Pflegeheimen. Unsere Mitarbeiterinnen geben Ihnen dazu gerne die notwendigen Detailinformationen.

Genaue Auskunft zur Finanzierung erhalten Sie anhand Ihrer mitgebrachten Belege in der Sozialabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Für jede Kurzzeitpflege muss ein Antrag beim Land Niederösterreich gestellt werden. Ab der siebenten Woche sind die Kosten selbst zu tragen. Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege muss der Hilfe Suchende aus seinem Einkommen 1/30 von 80% seines monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag bezahlen. 

Unter Einkommen ist das monatliche Nettoeinkommen zu verstehen. Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (wie z.B. Rente, Pension, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft etc.). Nicht zum Einkommen zählen Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen und Wohnbeihilfen.

Die verrechenbaren Kosten der Kurzzeitpflege orientieren sich an den von der NÖ Landesregierung für die NÖ Landespflegeheime festgelegten Tarifen. Die Tarife werden jährlich mit Beschluss der NÖ Landesregierung angepasst.

Individuelle Informationen:

Nähere Auskünfte erteilen die NÖ-Landesregierung und unsere Mitarbeiterinnen:

Für das Clementinum:
Simone Gattermayer
Tel.: +43/ 2743/82 08-2384
E-mail: simone.gattermayer(at)hausderbarmherzigkeit.at

Mag. Eva Singer
Tel.: +43/ 2743/ 82 08-2207
E-mail: eva.singer(at)hausderbarmherzigkeit.at

Für das Pflegeheim Poysdorf:
Christine Hager
Tel.: +43/2552/ 208 11-5000
E-mail: chrisine.hager(at)hausderbarmherzigkeit.at

Für das Stephansheim:
Adele Krell 
Tel.: +43/ 2982/26 47-19 
E-mail: adele.krell(at)hausderbarmherzigkeit.at

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