Aufnahme

Bevor Sie einen Platz im Haus der Barmherzigkeit beziehen können, sind mehrere formale Schritte erforderli

1.  Abklären der Pflegegeldstufe

Für eine Aufnahme von zu Hause ist mindestens die Pflegegeldstufe 3 erforderlich. Sollte eine niedrigere Pflegegeldstufe bzw. keine Einstufung vorhanden sein, ist ein Antrag auf Erhöhung der Pflegegeldstufe/ Antrag auf Gewährung zu stellen.

Die direkte Aufnahme aus dem Krankenhaus ist auch mit einer niedrigeren Pflegegeldstufe möglich, wenn der Antrag auf Erhöhung gestellt und der Kostenzuschuss durch den Fonds Soziales Wien (s. Punkt 2) bewilligt wurde.

2.  Einreichung beim Fonds Soziales Wien

Fonds Soziales Wien
Servicestelle Aufnahme in Wohn- und Pflegeheime
Guglgasse 7-9, Erdgeschoss
1030 Wien

Tel.: + 43 (1) 4000-66580
Fax: + 43 (1) 4000-99-66580
e-mail: pflegeheimaufnahme@fsw.at

Internet: www.fsw.at

mit den folgenden Unterlagen:

  • Antrag auf Gewährung von Pflege gemäß §15 WSHG in einem privaten Pflegeheim
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde oder amtl. Lichtbildausweis
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe
  • Sterbeurkunde des Partners, wenn Tod nicht länger als 1 Jahr zurückliegt
  • Ärztliches Attest/Befundbericht (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über sämtliche aktuellen Einkommen inkl. Pflegegeld (Kontoauszug)
  • Einkommen des Ehepartners (Kontoauszug)
  • Nachweis über die Erhöhung des Pflegegeldes bzw. über die Einreichung
  • Höhe der Miete bzw. Betriebskosten (Kontoauszug)
  • Bestellungsurkunde zur Sachwalterschaft

Angaben über das Vermögen:

  • Aktueller Kontostand
  • Rückkaufwert von Lebensversicherungen
  • Aktueller Stand von Bausparverträgen
  • Wertpapierdepot
  • Kopie von Sparbüchern

Angaben über Wohnung/Haus/Liegenschaft:

  • Grundbuchauszug bei Eigentumswohnung bzw. Liegenschaft
  • Rückkaufwert der Genossenschaftswohnung
  • Schenkungs-, Übergabe-, Leibrentenvertrag

3.  Vormerkung im Haus der Barmherzigkeit

  • Heimvertrag 
  • Befundbericht
  • Biografische Anamnese

sind in der Aufnahme abzugeben. Die entsprechenden Formulare finden Sie zum downloaden auf der Seite Formulare.

4.  Die Zustimmung zur Kostenübernahme/ Kostenzuschuss durch den Fonds Soziales Wien erfolgt mittels einer Bewilligung.

5.  Erfolgt bei vorhandenem Vermögen kein Kostenzuschuss durch den Fonds Soziales Wien, können Sie als Vollzahler gegen Hinterlegung einer Kaution in der Höhe eines Monatsentgelts (siehe unten angeführte Tagsätze) und monatlicher Pflege-kostenzahlung aufgenommen werden

Zusammenfassende Informationen zur Aufnahme
erhalten Sie ebenfalls unter:

http://www.fsw.at/Pflege/index.htm

Sind alle Unterlagen eingelangt und der entsprechende Pflegeplatz frei, werden Sie von uns über den Aufnahmetermin verständigt.

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